Seitenkontext
Allgemeine Bemerkung Nr. 6 des UNO-Ausschusses für Sozialrechte (1995) zu den Rechten älterer Menschen
Publiziert: 26.06.2025 / Geändert: 22.05.2025
Die Allgemeine Bemerkung (General Comment) Nr. 6 konkretisiert den Schutz älterer Menschen im Rahmen der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte gemäss Art. 9 und Art. 11 des UNO-Pakts I. Sie betont das Recht auf soziale Sicherheit, Gesundheit, angemessene Lebensbedingungen und Teilhabe auch im Alter. Staaten sollen Altersdiskriminierung abbauen, den Zugang älterer Menschen zu sozialen Diensten sicherstellen und deren Würde und Autonomie achten. Das Altern der Bevölkerung verpflichtet Staaten zu aktiven Massnahmen im Sinne der Gleichbehandlung und Inklusion älterer Menschen.